Zur Begriffsbestimmung Vor-/Altschäden

Zur Begriffsbestimmung von Vor-/Altschäden

Seit Jahren besteht eine gewisse Verunsicherung bei der Begriffsbestimmung von Vor-/Altschäden.

Mit diesem Schreiben möchte der Unterzeichner den mit Verkehrsunfallsachen betrauten Rechtsanwalt über die genaue Definition von Vor- /bzw. Altschäden informieren.

Altschäden:

Bei Altschäden handelt es sich um am Fahrzeug vorhandene nicht bzw. unreparierte Schäden.

Vorschäden:

Bei den Vorschäden handelt es sich um bereits reparierte Schäden. Diese reparierten Schäden können von der Qualität her unsachgemäß, nur zum Teil oder sach- und fachgerecht ausgeführt worden sein.

Insofern sagt ein angegebener Vorschaden nichts über den Qualitätszustand der durchgeführten Reparatur aus.

Vielmehr obliegt es dem technischen Sachverständigen in seinem Gutachten die Qualität der ausgeführten Arbeiten zu beschreiben und zu dokumentieren.

Um eine einheitliche Begriffsbestimmung bei der Erstellung von Schadengutachten einzuführen, hat das IfS (Institut für Sachverständigenwesen e.V.) bei der Überarbeitung der Richtlinien für die Gutachtenerstellung den Begriff des Vorschadens eingeführt.

Die Differenzierung nach Vor- und Altschäden wurde somit durch einen einheitlichen Begriff ersetzt. Im zu erstellenden Schadengutachten wäre somit nur noch zwischen instandgesetztem Vorschaden und nicht instandgesetztem Vorschaden zu differenzieren .

Auszug aus den Leitsätzen des IfS:

Vorschäden sind einschließlich Reparaturumfang und –qualität zu beschreiben und durch Lichtbilder zu dokumentieren.

Es ist erheblicher Wert darauf zu legen, dass Vorschäden qualifiziert beschrieben werden, wozu eine gründliche Untersuchung des Fahrzeuges Voraussetzung ist. Werden keine Vorschäden festgestellt, so ist dies auch anzugeben. Die Beschreibung muss klar erkennen lassen, welcher Art die Vorschäden waren, d.h. ob unreparierte, reparierte Unfallschäden und / oder Korrosionsschäden mit ihrer erheblichen Bandbreite an Instandsetzungsmöglichkeiten vorliegen. Eine Beschränkung dieser Beschreibung nur auf die beschädigte Partie des Fahrzeuges steht grundsätzlich dem Zweck der Beweissicherung entgegen. Dies könnte dem Auftraggeber und in Folge damit auch dem Sachverständigen im Zuge weiterer Auseinandersetzungen bei der Schadenabwicklung erhebliche Nachteile bringen. Unter diesem Gesichtspunkt sind Vorschäden auch durch Lichtbilder zu dokumentieren.

Im Falle eines reparierten Vorschadens ist neben dem textlichen Hinweis dieser immer separat mit zu fotografieren, um spätere Diskussionen zu vermeiden. Die Qualität der durchgeführten Reparatur ist mit anzugeben.

Zusammenfassung:

Die Begriffe Vor-/ Altschäden sind nach den Leitsätzen für Gutachten und andere Sachverständigenleistungen durch das Institut für Sachverständigenwesen e.V. nicht mehr anzuwenden. Vielmehr wird nur noch zwischen instandgesetztem Vorschaden und nicht instandgesetztem Vorschaden unterschieden.

KFZ-SACHVERSTÄNDIGEN-BÜRO Patrick Algier GmbH

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