Zu schnell gefahren? Eine „Anhörung im Bußgeldverfahren“ ist in der Post? Tipps zur Reaktion:

Viele motorisierte Verkehrsteilnehmer haben es schon mal erlebt, einige weniger, einige öfters:

In der Post befindet sich eine sog. „Anhörung im Bußgeldverfahren“.

Dort wird ein Verkehrsverstoß zur Last gelegt; z.B. der Vorwurf einer Geschwindigkeitsüberschreitung oder eines Rotlichtverstoßes, in den genannten Fällen meist mit  -mehr oder weniger erkennbarem- Fahrerlichtbild. Auf der Rückseite kann man dann z.B. ankreuzen, ob der Verstoß zugegeben wird.

In einem Bußgeldverfahren einer Verkehrsordnungswidrigkeit (beginnt ab € 40,- Geldbuße) drohen auch 1-4 Punkte in Flensburg und evt. 1-3 Monate Fahrverbot; je nach Verstoß.

Was tun?

Ganz schlecht (z.B.):

  • mit dem zuständigen Sachbearbeiter der Bußgeldbehörde darüber telefonisch diskutieren
  • Ausreden formulieren: (Ich musste dringend zum Flughafen; es war doch noch gelb…“, etc.)
  • Rücksendung des Anhörungsbogens an die Bußgeldbehörde mit dem Text: „Bitte gebt mir keine Punkte“

Hier gilt der bekannte Grundsatz: “Reden ist Silber, Schweigen ist Gold”

Grundsätzlich hat jeder Betroffene in einem (Verkehrs-)ordnungswidrigkeitsverfahren oder auch Beschuldigte in einem (Verkehrs-)Strafverfahren das Recht, zu schweigen.

Solange man den Inhalt der Ermittlungsakte und somit die Ermittlungsergebnisse nicht kennt, sollte jedoch dem Schweigen dem Vorzug gegeben werden. Da aber nur ein Rechtsanwalt Akteneinsicht erhält, empfiehlt sich eine Einschaltung eines fachlich spezialisierten Rechtsanwalts, so dass dann, wenn denn eine Stellungnahme zu dem Tatvorwurf geboten ist, diese über den Rechtsanwalt erfolgen kann.

Viele Verkehrsteilnehmer haben eine Verkehrsrechtsschutzversicherung (Abschluss sehr empfehlenswert!), welche die Kosten für die Verteidigung  -mit Ausnahme einer evt. vereinbarten Selbstbeteiligung- bei einem fahrlässigen Verstoß übernehmen muss.

Über den Autor:

Rechtsanwalt Romanus Schlemm ist Fachanwalt für Verkehrsrecht in Bad Nauheim
Egal ob Sie einen Verkehrsunfall hatten, ihnen ein Bussgeld, Fahrverbot oder Punkte in Flensburg drohen.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Romanus Schlemm aus Bad Nauheim hilft schnell und unbürokratisch.
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