Zebrastreifen: Nur wer das Rad schiebt, gilt als Fußgänger

Bad Windsheim, 2. Mai 2017 – Zebrastreifen sollen Menschen ein sicheres Überqueren der Straße ermöglichen. In erster Linie gilt dies jedoch für Fußgänger. Radfahrer haben auf dem Überweg somit nur Vorrang, wenn sie absteigen und schieben. Allerdings ist es nicht verboten, mit dem Rad über den Zebrastreifen zu fahren.

Quelle: dvr.de