Wer sich als Händler ausgibt, muss sich auch als solcher behandeln lassen

In einem von uns bearbeiteten Fall hatte sich ein Auto-Käufer als Händler ausgegeben – offensichtlich um dadurch einen günstigeren Kaufpreis zu erreichen.

Nach Durchführung des Vertrages tauchten an dem KFZ angeblich Mängel auf, worauf der Käufer Beseitigung dieser Mängel forderte und behauptete, er sei gar kein Händler, der Gewährleistungsausschluss sei daher ihm als Verbraucher gegenüber unwirksam.

Hiermit war freilich unser Mandant – der KFZ-Händler und Verkäufer – nicht einverstanden.
Er verweigerte die Gewährleistung.

Hierauf trat der Käufer von dem Kaufvertrag zurück und klagte den Kaufpreis ein.

Zu Unrecht, wie das Landgericht Saarbrücken mit Urteil vom 23.11.2010 feststellte.

Wer vorgibt, ein Händler zu sein, muss sich hieran festhalten lassen und kann sich nicht im Nachhinein auf seine Rechte als Verbraucher berufen.
Eine Anwendung der Rechte aus dem Verbrauchsgüterkauf scheidet daher aus.

Das Urteil istnunmehr rechtskräftig:

http://www.schadenfixblog.de/wer-sich-als-handler-ausgibt-muss-sich-auch-als-solcher-behandeln-lassen-urteilsgrunde/

 

Über den Autor:

Rechtsanwalt Klaus Spiegelhalter ist Fachanwalt für Verkehrsrecht in Saarlouis. Rechtsanwalt Spiegelhalter hilft in allen Fragen des Verkehrsrechts insbesondere bei der unbürokratischen Unfallabwicklung (auch per WebAkte), bei Bußgeldern, Führerscheinproblemen, Punkten in Flensburg usw.
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