Wer auffährt ist nicht immer schuld

KG Berlin, Aktenzeichen: 22 U 224/06 – Urteil vom 10.09.2008: Nach einer halsbrecherischen Wettfahrt mit tödlichem Ausgang müssen Autofahrer, die sich mit so genannten getunten Autos ein illegales Rennen liefern, mit einer Gefängnisstrafe rechnen. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe, auf das die Verkehrsanwälte (Arge Verkehrsrecht im DA…

Quelle: verkehrsanwaelte.de