Wegfall des Fahrverbots bei Geschwindigkeitsverstoß und Fehlen einer groben Pflichtverletzung – Übersehen lediglich einer beschränkenden Anordnung (Beschluss des Amtsgerichts Grünstadt vom 07.05.2012)

Der Fall:
Der Mandant überschritt außerhalb geschlossener Ortschaften – nach Toleranzabzug – die Höchstgeschwindigkeit um 41 km/h.

Die Folge:
Ein Bußgeld über 240,00 € (wegen Voreintragungen) und ein Fahrverbot von einem Monat.

Das Problem:
Die Messung der Geschwindigkeit erfolgte bereits nach der erstmaligen Geschwindigkeitsbeschränkung auf 100 km/h.

Der Beschluss:
Das Amtsgericht Grünstadt hat in seinem Beschluss vom 07.05.2012 entschieden, dass in diesem Fall mangels Vorliegen einer groben Pflichtverletzung das Fahrverbot zu entfallen hat.

Rechtsanwalt Klaus Spiegelhalter ist Fachanwalt für Verkehrsrecht in Saarlouis. Rechtsanwalt Spiegelhalter hilft in allen Fragen des Verkehrsrechts insbesondere bei der unbürokratischen Unfallabwicklung (auch per WebAkte), bei Bußgeldern, Führerscheinproblemen, Punkten in Flensburg usw.

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