Was sind Radarmessgeräte

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Blitzer

Funktionsweise von Radarmessgeräten

Messungen mit Radargeräten gelten in der obergerichtlichen Rechtsprechung als standardisiertes Meßverfahren. Mit diesem Radarmessverfahren arbeiten die Messgeräte Multanova, Traffipax Speedophot, Traffipax Micro-Speed und auch Speed-Control.

Bei dieser Meßmethode werden von dem Messgerät elektromagnetische Wellen ausgesendet, die von Gegenständen im Bereich des Radarstrahls reflektiert werden. Wenn die Radarstrahlung auf ein sich bewegendes Fahrzeug trifft, wird diese reflektiert und durch die Empfangsantenne gemessen. Bewegt sich das Fahrzeug auf die Messanlage zu, so erhöht sich die Frequenz der reflektierten Radarstrahlung. Bei der Messung von abfließendem Verkehrs nimmt sie ab (sog. Dopplereffekt). Aus der Frequenzänderung errechnet das Messgerät die Geschwindigkeit, sowie die Fahrtrichtung.

Mit Radarmessgeräten wird in Deutschland meist nur der ankommende Verkehr gemessen, da bei diesen Messungen zugleich ein Lichtbild, das den Fahrer des Fahrzeugs zeigt, gefertigt werden kann. Fahrzeuge auf der Gegenfahrbahn beeinflussen die Messungen – zumindest im Regelfall – nicht.

Zum Ausgleich von Meßtoleranzen ist bei Messungen bis 100 km/h ein Abschlag von 3 km/h und bei Messungen von über 100 km/h ein Abschlag von drei Prozent der gemessenen Geschwindigkeit von der Messbehörde abzuziehen. Diese Toleranzen sind bei normalem Meßverlauf stets in Ansatz zu bringen. Liegen Umstände für weitere Meßabweichungen vor (s.u.), so sind hierfür gesonderte Toleranzwerte anzusetzen, die zusätzlich in Abzug gebracht werden müssen.

Wann liegt eine ordnungsgemäße Messung vor

a) Die Eichung des Blitzers

Das Gerät muss zum Zeitpunkt der Messung gültig geeicht sein. Im Moving-Radar-Betrieb muss zusätzlich der Tacho geeicht sein.

In manchen Fällen wurde bei der erneuten Eichung festgestellt, dass eine Nachjustierung des Gerätes erforderlich war. In einem solchen Fall besteht ein Anhaltspunkt dafür, dass das Gerät bereits zum Zeitpunkt der verfahrensgegenständlichen Messung nicht mehr ordnungsgemäß justiert war, so dass diesem möglicherweise fehlerträchtigen Umstand dann nachgegangen werden sollte.

Falls die Behörde eine Lebensakte des Gerätes führt (dies wird sie zumeist bestreiten), sollte Einsicht in diese genommen werden. Hierdurch kann festgestellt werden, ob und wann Reparaturen und Nachjustierungen an dem Messgerät durchgeführt waren.

b) Die Testmessung des Blitzers

Vor Beginn der Messung ist – zwingend notwendig – ein Kalibriertest durchzuführen. Dieser wird fotografisch registriert und kann anhand des Messfilms – sofern das Gerät über ein Foto-Teil verfügt – überprüft werden. Durch diesen Kalibriertest soll unter anderem die ordnungsgemäße Übertragung und Einblendung der Daten im Messfilm garantiert werden.

c) Position des Radarmessgeräts vor und nach der Messung

Nach Einstellung der Position des Messgerätes darf es nicht mehr verändert werden um den eingestellten Messwinkel nicht zu verändern. Eine Ortsveränderung des Gerätes lässt sich anhand der Kalibrierungsmessung (Beginn und Ende eines Messfilms) überprüfen.

d) Funktionsfähigkeit des Messgerätes

Bei Messgeräten mit Foto-Teil kann die Verbindung zwischen Messgerät und Foto-Teil auch fehlerhaft sein (Zuweisung eines falschen Messwertes). Falls das Messgerät nach der Messung repariert und oder neu justiert werden musste, kann dies ein Indiz dafür sein, dass die vorherigen Messungen durch den nunmehr behobenen Fehler beeinflußt worden sind.

Überdies kann auch das Messgerät selbst hinsichtlich der Datenübertragung Fehler aufweisen. Um dies zu überprüfen, sind vor Beginn der Messung bestimmte Überprüfungen durch die Messbeamten durchzuführen. Dies sollte – zumindest auf Nachfrage – durch die zuständige Behörde dokumentiert werden können.

e) Bedienungs- und Übertragungsfehler

Bei Messgeräten ohne Foto-Teil wird kein Beweisfoto gefertigt, sondern von den zuständigen Beamten abgelesen und in ein Messprotokoll übertragen. Dabei können Übertragungsfehler auftauchen. Eine weitere Fehlerquelle ist, wenn das Messgerät nicht ortsfest aufgebaut ist, sondern vom Messbeamten in der Hand gehalten wird. Durch die dadurch bedingte größere Unsicherheit erhöht sich die Gefahr von Reflektionen und Rotationsfehlmessungen.

Die technischen Fehlerquellen

a) Der Meßwinkelfehler

Eine häufige Fehlerquelle bei Radarmessverfahren stellt der Messwinkel dar. Das gemessene Fahrzeug soll den Radarstrahl in der Regel – je nach Messgerät – in einem exakten Winkel zwischen 20 und 22 Grad durchfahren. D.h. die Fahrtrichtung des geradeaus fahrenden Fahrzeugs und der Messstrahl des am Straßenrand stehenden Messgerätes soll einen Winkel von 20 bzw. 22 Grad ergeben.

Ist der Winkel kleiner – etwa weil das gemessene Fahrzeug auf der Fahrbahn nicht geradeaus fährt, sondern z.B nach einem Überholvorgang wieder nach rechts einschert – so zeigt das Messgerät einen höheren Messwert an.

Ist der Winkel größer, so ist der Messwert entsprechend niedriger. Für jedes Grad Abweichung wird eine um ca. 0,65 Prozent verfälschte Geschwindigkeit angezeigt.

Zu einem Meßwinkelfehler kann es vor allem dann kommen, wenn in einer Kurve gemessen wird oder wenn das gemessene Fahrzeug einen überholt, also einen Fahrstreifenwechsel vornimmt.

b) Knickstrahlreflexion

Eine weitere Fehlerquelle sind Knickstrahlreflektionen. Bei einer Knickstrahlreflektion trifft der Radarstrahl auf einen anderen Gegenstand als das zu messende Fahrzeug (Leitplanken, auf der Gegenfahrbahn befindliche Fahrzeuge, große Verkehrsschilder, andere zu Reflektionen neigende Gegenstände) und fällt nach dieser Reflektion auf ein anderes, nicht im Meßbereich befindliches Fahrzeug. Der Foto-Teil des Messgerätes löst in diesem Fall wie bei einer normalen Messung aus, zeigt aber nur ein leeres Bild, da das gemessene Fahrzeug sich nicht im Visierbereich des Fototeils befindet. Falls sich in einem solchen Fall zufällig ein anderes Fahrzeug im Visierbereich des Fototeils befindet, wird diesem der Messwert des anderen gemessenen – reflektierten – Fahrzeugs zugeordnet. Vor allem bei Messfotos, bei denen die Front des abgebildeten Fahrzeugs sich nicht rechts von der Fotomitte befindet, sondern davor, sollte besonderes Augenmerkt auf die Möglichkeit einer Knickstrahlreflexion gelegt werden.

Solche Reflektionen können an bestimmten Messstellen gehäuft auftreten. Das Beweisfoto sollte daher auf die Möglichkeit derartiger Reflektionen überprüft werden. Falls dem Betroffenen nur ein Ausschnitt des Beweisfotos zugesandt wurde sollte von der Behörde ein auswertungsfähiges Gesamtfoto angefordert werden !

Gegebenenfalls sollte auch überprüft werden, ob in dem gesamten Messfilm Leerfotos vorkommen. Ist dies der Fall, deutet dies auf die Gefahr einer Knickstrahlreflektion hin.