VW Abgas-Skandal Ansprüche der Kunden

Der VW-Abgas-Skandal hat seit einigen Wochen große Wellen geschlagen. Es handelt sich mutmaßlich um eine vorsätzliche Täuschung der Kunden.

Fraglich ist nunmehr, welche rechtlichen Ansprüche den Kunden der betroffenen Fahrzeuge zustehen?

Können die Kunden das Fahrzeug eventuell Zug-um-Zug gegen Rückzahlung des vollen Kaufpreises zurückgeben?

Regelmäßig ist Ausgangspunkt von Ansprüchen der Kfz-Käufer ausschließlich der Verkäufer. Hierbei handelt es sich in der Regel um einen VW-Vertragshändler, welcher die Interna der zuständigen VW-Abteilungen nicht kennt. Gewährleistungsansprüche wegen arglistiger Täuschung gegenüber einem VW-Vertragshändler dürften wohl ausscheiden.

Allerdings könnte in den nunmehr offensichtlich falschen Angaben zu dem Abgasausstoß eine Beschaffenheitsgarantie gemäß § 434 Abs. 1, 1. Atl. BGB anzunehmen sein, so dass auch Gewährleistungsansprüche bestünden. Hierbei müsste jedoch die Verjährungsfristen beachtet werden.

Sofern das Fahrzeug direkt bei VW bzw. Audi oder Skoda bzw. Seat gekauft worden war (z.B. bei einer dem Hersteller zuzurechnenden Niederlassung, was durchaus häufiger der Fall ist), dürften auch direkte vertragliche Ansprüche aufgrund arglistiger Täuschung bestehen.

Unabhängig davon käme ein Schadensersatzanspruch auch im Sinne einer vollständigen Rückabwicklung (Rückgabe des Fahrzeuges Zug um Zug gegen Rückzahlung des Kaufpreises unter Berücksichtigung einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer) auch aus deliktischer Haftung gemäß § 823 Abs. 2 BGB (i.V.m. § 263 StGB Betrug) oder sogar aus § 826 BGB (sittenwidrige vorsätzliche Schädigung) in Betracht. In diesem Fall bestehen großzügige Verjährungsfristen, so dass eine Geltendmachung für die Kunden auch noch nach Jahren möglich wäre.

In Anbetracht der obigen rechtlichen Möglichkeiten sollte daher eine rechtliche Vertretung der Kundeninteressen in Betracht gezogen werden.

Hierfür steht u.a. Rechtsanwalt Bodo K. Seidel, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht, aus der Berliner Kanzlei Legalskills zur Verfügung: Tel. 030/2639550 oder bs@legalskills.de