Vollstreckung von Bußgeldern im Eu-Ausland

Die Bundesregierung will in Zukunft Bußgelder, die im EU-Ausland gegen deutsche Autofahrer verhängt wurden, vollstrecken (vgl. welt oder tz-online). Bislang wurden Verkehrssünden in Frankreich, Italien, Polen oder einem sonstigen EU-Land wie Falschparken oder zu schnelles Fahren meist nicht verfolgt. Damit soll nun am 1. Oktober 2010 Schluss sein: Dann tritt EU-weit ein internationales Vollstreckungsabkommen in Kraft. Allerdings sollen nur Bußgeldbescheide über 70 EUR, die im Eu-Ausland verhängt wurden, verfolgt werden. Die Vollstreckung funktioniert folgendermaßen: Wenn z.B. ein Strafzettel wegen Falschparkens in Paris von dem Verkehrssünder nicht bezahlt wird, kann die französische Behörde Deutschland um Amtshilfe bitten. Die Bundesregierung erwartet durch den Eu-Beschluss Mehreinnahmen von 9 bis 10 Millionen jährlich.
Aber auch im EU-Ausland steht dem Verkehrssünder der Rechtsweg offen. Problematisch könnte sein, dass zwischen den EU-Ländern trotz Harmonisierungsmaßnahmen immer noch Verfahrensunterschiede bestehen.

Den aktuellen Bußgeldkatalog 2010 finden sie hier.

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