Verstopfter Partikelfilter ist erheblicher Mangel

OLG Stuttgart, Aktenzeichen: 3 U 236/07 – Urteil vom 04.06.2008: Störungen im Fahrzeugbetrieb, die auf die Verstopfung des Rußpartikelfilters zurückzuführen sind, stellen einen erheblichen Mangel des Fahrzeuges dar. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart in einem von den Verkehrsanwälten (Arge Verkehrsrecht im DAV) veröffentlichten Urteil. Verhandelt…
Quelle: verkehrsanwaelte.de

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