Versicherung muss Gutachten-Kosten tragen

OLG Koblenz, Aktenzeichen: 14 W 238/07 – Urteil vom 03.04.2007: Ein Versicherter darf nicht für ein Gutachten zur Kasse gebeten werden, das seine Versicherung in Auftrag gegeben hat, um ihre Zahlungspflicht prüfen zu lassen. Das geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz hervor, das jetzt die Verkehrsanwälte (Arge Verkehrsrecht im DAV) veröffe…
Quelle: verkehrsanwaelte.de