Verkehrsrecht Saarlouis: Haftung bei unbedachtem Öffnen der Fahrertür – 25%-ige Mithaftung des Vorbeifahrenden

In einem aktuellen Urteil des Amtsgerichts Saarlouis vom 17.03.2011 hat dieses entschieden, dass zu Lasten des Vorbeifahrenden eine Quote in Höhe von 25 % festzusetzen ist.

Da einerseits der Vorbeifahrende sich „relativ eng an dem Fahrzeug der Klägerin vorbeibewegte“ (von dem Sachverständigen wurde ein Sicherheitsabstand von 50 – 65 cm ermittelt), die Klägerin jedoch andererseits weder eine zu hohe Geschwindigkeit noch einen noch geringeren Abstand nachweisen konnte, hielt das Gericht eine Haftungsverteilung von 3:1 zu Gunsten des Vorbeifahrenden für angemessen.

Der Vorbeifahrende hat daher 25% des dem Unfallgegner entstandenen Schadens zu ersetzen.

Das Urteil ist mittlerweile rechtkräftig.

Nachfolgend der Link zu den Urteilsgründen:

http://www.schadenfixblog.de/verkehrsrecht-saarlouis-haftung-bei-unbedachtem-offnen-der-fahrertur-%E2%80%93-25-ige-mithaftung-des-vorbeifahrenden-urteilsgrunde/

Über den Autor
Rechtsanwalt Klaus Spiegelhalter ist Fachanwalt für Verkehrsrecht in Saarlouis. Rechtsanwalt Spiegelhalter hilft in allen Fragen des Verkehrsrechts insbesondere bei der unbürokratischen Unfallabwicklung (auch per Web-Akte), Bußgeld, Führerscheinproblemen, Punkten in Flensburg usw.

Das Verkehrsrechtsportal von Klaus Spiegelhalter finden Sie hier:

http://www.schadenfix.de/saarlouis/spiegelhalter

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