Verkehrsrecht Saarlouis: Genug bestraft! Das Amtsgericht Saarlouis bestätigt seine Rechtsprechung im Bußgeldverfahren bei erheblichem Eigenschaden

Betroffene erleiden als Folge einer Ordnungswidrigkeit – wie z.B. Missachtung der Vorfahrt o.Ä. – des Öfteren einen erheblichen Eigenschaden, weil die Tat zu einem Unfall geführt hat.
Diese Personen fühlen sich dann durch das Unfallereignis bereits „genug bestraft“ und können nicht verstehen, dass sie dann noch mit einem Bußgeld bestraft werden sollen.

Wie bereits in einem Blogbeitrag vom 09.09.2011 dargelegt –

http://www.schadenfixblog.de/verkehrsrecht-saarlouis-eigenschaden-im-busgeldverfahren-als-entscheidungserheblicher-umstand/

– ist dieser Gedanke auch für einen Verteidiger wichtig, weil der Eigenschaden die Verwaltungsbehörde oder das Gericht dazu veranlassen kann, das Bußgeld zu verringern oder gar das Verfahren einzustellen, da die „Denkzettelfunktion des Bußgeldes“ durch den hohen Eigenschaden schon erreicht ist

Das Amtsgericht Saarlouis hat diesbezüglich seine Rechtsprechung bestätigt und auch mit drei Beschlüssen aus 2012 wegen des erlittenen Eigenschadens die Verfahren ohne Weiteres eingestellt (Beschluss vom 17.08.2012; AZ: 6 OWi 62 Js 317/12 (230/12);  Beschluss vom 07.09.2012, AZ: 6 Owi 65 Js 1259/12 (387/12) und Beschluss vom 21.09.2012 AZ: 6 OWi 66 Js 1486/12 (399/12)).

Über den Autor:

Rechtsanwalt Klaus Spiegelhalter ist Fachanwalt für Verkehrsrecht in Saarlouis. Rechtsanwalt Spiegelhalter hilft in allen Fragen des Verkehrsrechts insbesondere bei der unbürokratischen Unfallabwicklung (auch per WebAkte), bei Bußgeldern, Führerscheinproblemen, Punkten in Flensburg usw.

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