Verkehrsrecht Saarland: Haltloser Vorwurf des Versicherungsbetruges – Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 13.02.2014.

Bei allem Verständnis für das berechtigte Anliegen der Versicherer, Versicherungsbetrug zu verhindern, schießen manche Versicherungen u.E. über das Ziel hinaus, wenn sie einen Versicherungsbetrug vor allem deswegen unterstellen, weil der Geschädigte ein Unfallereignis nicht bis ins letzte Detail, insbesondere hinsichtlich des exakten Unfallortes, schildern kann und damit eine Überprüfung des Schadenbildes auf Kompatibilität unmöglich ist.

In einem von uns bearbeiteten Fall hatte unsere Mandantschaft auf einer ausländischen Autobahn bei regennasser Fahrbahn die Kontrolle über ihr Fahrzeug verloren und war infolgedessen mit der Leitplanke kollidiert.

U.a. auf Grund der Tatsache, dass sie nicht mehr ganz genau angeben konnte, auf welchem Teilstück der Autobahn sich der Unfall zugetragen hatte, bestritt der Versicherer den Versicherungsfall (Vollkaskoschaden) und lehnte die Zahlung ab.

Darauf hin wurden wir eingeschaltet und erhoben Zahlungsklage, die mit dem vorgenannten Urteil endete. Mit diesem wurde die Versicherung verurteilt, neben dem Reparaturschaden nun auch noch die Kosten für Rechtsanwälte, Gutachter, Zeugen und Gericht zu zahlen.

Das Urteil mit Aktenzeichen veröffentlichen wir nach Rechtskraft.

Über den Autor:
Rechtsanwalt Klaus Spiegelhalter ist Fachanwalt für Verkehrsrecht in Saarlouis. Rechtsanwalt Spiegelhalter hilft in allen Fragen des Verkehrsrechts insbesondere bei der unbürokratischen Unfallabwicklung (auch per Web-Akte), Bußgeld, Führerscheinproblemen, Punkten in Flensburg usw.

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