Verkehrsrecht Saarland: Alleinhaftung des links abbiegenden Mofafahrers bei einer Kollision mit dem nachfolgenden PKW (Urteil des Amtsgerichts Saarbrücken vom 23.04.2014 – AZ: 4 C 539/13 (04)

Wer ohne den Blinker zu setzen und unter Missachtung der doppelten Rückschaupflicht plötzlich links abbiegt und es deswegen zu einer Kollision mit dem zum Überholen ansetzenden „Hintermann“ kommt, haftet für den Unfall allein.

Das hat das Amtsgericht Saarbrücken mit dem o.g. Urteil festgestellt.

Damit wendet sich das Amtsgericht zu Recht gegen den immer wieder vorgebrachten Einwand in Anspruch genommener Versicherer, der Überholer hafte schon deswegen ebenfalls, weil es sich beim Überholen um ein besonders gefährliches Fahrmanöver handeln würde und zumindest die Betriebsgefahr in Ansatz zu bringen sei.

Auch sollte man sich in solchen Fällen von der ebenfalls immer wiederkehrenden Argumentation nicht blenden lassen, es habe sich um eine unklare Verkehrssituation gehandelt und das Überholen sei deswegen nicht erlaubt gewesen.
Für das Vorliegen einer unklaren Verkehrssituation muss es konkrete Anhaltspunkte geben, die der Abbiegende zu beweisen hat.

Da auch dies hier nicht der Fall war, hat das Gericht zutreffend die Alleinhaftung des Abbiegers abgenommen.

Das rechtskräftige Urteil im Volltext finden Sie nachfolgend unter:

Urteil des AG Saarbrücken vom 23 04 2014

Über den Autor:
Rechtsanwalt Klaus Spiegelhalter ist Fachanwalt für Verkehrsrecht in Saarlouis. Rechtsanwalt Spiegelhalter hilft in allen Fragen des Verkehrsrechts insbesondere bei der unbürokratischen Unfallabwicklung (auch per Web-Akte), Bußgeld, Führerscheinproblemen, Punkten in Flensburg usw.

Das Verkehrsrechtsportal von Klaus Spiegelhalter finden Sie hier:

http://www.schadenfix.de/saarlouis/spiegelhalter