Verkehrsrecht in Berlin – ein hartes Pflaster

Jeden Tag gibt es mehrere Tausend Unfälle in Deutschland. Allein in Berlin gab kam es im Jahr 2015 zu insgesamt 137.713 registrierten Verkehrsunfällen. Dabei wurden 15.717 Personen leicht verletzt, 2.073 Personen schwer verletzt und 48 Personen getötet (Quelle: Polizei Berlin).

Wenn man unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wurde, hat man als Unfallgeschädigter grundsätzlich gegen den Unfallverursacher und seine/dessen Versicherung einen Schadenersatzanspruch. Dieser Schadenersatzanspruch umfasst alle unfallbedingten Schäden. Ich stelle als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht aus Berlin sagt dazu Folgendes:

„Die Theorie klingt gut bzw. die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Unfallgeschädigten sind zwar geregelt, aber die Realität sieht leider anders aus. Im Verkehrsrecht wird mit harten Bandagen gekämpft, vor allem in Berlin. Die meisten in Deutschland lebenden Personen sind „versicherungshörig„. Alles was die (gegnerische) Versicherung schreibt und sagt, wird automatisch als wahr unterstellt. Viele Unfallgeschädigte lassen sich auf der Nase herumtanzen und abzocken.

Wir erhalten viele Beschwerden von Unfallgeschädigten, die es erst ohne Anwalt probiert haben. Dabei stellen wir fest, dass die Haftpflichtversicherungen systematisch und unberechtigt kürzen, um Geld zu sparen. Oft werden auch Urteile zitiert, um den Unfallgeschädigten Angst zu machen. Was so gut wie alle nicht wissen, oft steht in den zitierten Urteilen genau das Gegenteil und/oder was ganz anderes.“

Hier ein Beispiel, wie eine Unfallgeschädigte Person von der DEVK zunächst abgezockt wurde.

Die meisten Unfallgeschädigten glauben, dass es keine Probleme geben wird, vor allem, wenn die Schuldfrage klar ist (bzw. zu sein scheint), so Umut Schleyer weiter. Viele wollen auch keine Probleme mit den Versicherungen haben und haben Angst vor Fragebögen und Nachfragen. Klagen will auch keiner, da juristische Mühlen bekanntlich langsam mahlen.

Diese Tatsache verwundert. Denn, wenn man als Unfallgeschädigter unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wurde, dann kann man sowohl einen Unfallgutachter als auch einen Rechtsanwalt seiner Wahl beauftragen, deren Kosten grundsätzlich der Unfallverursacher und seine Haftpflichtversicherung zu tragen haben. Viele Autofahrer wissen das nicht. Viele Autofahrer sind auch verunsichert. Selbst Gerichte raten den Unfallopfern sich einen Anwalt zu nehmen und betonen, dass es keine einfachen „Fälle“ gibt. Dazu hat das Oberlandesgericht Frankfurt mit Urteil vom 02.12.2014 unter anderem Folgendes festgestellt:

„Auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts von vornherein als erforderlich anzusehen. Gerade die immer unüberschaubarere Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung zu den Mietwagenkosten, Stundenverrechnungssätzen u.ä. lässt es geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln. Verzug des Unfallgegners ist nicht Voraussetzung für die Erstattungsfähigkeit.“

Hinzu kommt, dass die Haftpflichtversicherungen sehr professionell vorgehen und gut organisiert sind. Sie versuchen mit allen Mitteln die Unfallgeschädigten an einem Unfallgutachter und einen/einem Anwalt „vorbeizulotsen„. Sie wollen sich zum einen die Kosten sparen und zum anderen wollen sie nicht, dass der Unfallgeschädigte gut und umfassend über seine Rechte beraten wird. Wer mehr weiß, kann und wird das verlangen, was ihm tatsächlich zusteht. Das möchten die Haftpflichtversicherungen mit allen Mitteln verhindern.

Probleme bei der Unfallregulierung mit der HUK Coburg, HUK 24, Allianz, VHV, AXA, LVM, DEVK, R & V, HDI, KRAVAG, ERGO, Zurich und so weiter sind leider normal und keine Besonderheit mehr. Jeder Haftpflichtversicherer versucht Geld zu sparen. Das geht am besten, wenn man versucht, die Unfallregulierung zu steuern. Daher werden den Unfallgeschädigten mittlerweile kostenlos ein Abholservice, eine Reinigung des Fahrzeugs, ein hauseigener Gutachter sowie weitere diverse Leistungen angeboten. Es ist eine Art ALL-Inclusive-Angebot, so wie im Sommerurlaub. Die Haftpflichtversicherungen tun alles, um den Unfallgeschädigten in ihre Höhle zu locken und ihn anschließend nach ihren Regeln zu „bearbeiten„.

Infolgedessen sollte jeder der unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wurde, einen Anwalt und einen Gutachter seiner Wahl beauftragen.

Umut Schleyer

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin