Verfahrenseinstellung, wenn Verkehrsverstoß durch JVC-Pillar CG-P 50 festgestellt wurde

Das Amtsgericht Ludwigshafen hat mit Beschluss vom 07.12.2009 ein Bußgeldverfahren wegen eines Verkehrsverstoßes, der bei einer Brückenabstandsmessung durch JVC-Pillar CG-P 50 festgestellt worden war, im Hinblick auf die durch das Bundesverfassungsgericht aufgeworfene rechtliche Problematik eines etwaigen Beweisverwertungsverbotes eingestellt.