Ungünstigere Schadensfreiheitsklasse ist hinzunehmen

LG Coburg, Aktenzeichen: 32 S 15/09 – Urteil vom 25.05.2009: Die Kfz-Haftpflichtversicherung darf auch gegen den Willen ihres Versicherungsnehmers den Schaden eines Unfallgegners begleichen, so lange die Regulierung nicht unsachgemäß und willkürlich ist. Dass der Schadensfreiheitsrabatt darunter leidet, hat der Versicherungsnehmer dann hinzunehmen. Das entsch…

Quelle: verkehrsanwaelte.de