Unfallersatzauto muss günstigen Mietpreis haben

BGH Karlsruhe, Aktenzeichen: VI ZR 210/07 – Urteil vom 14.10.2008: Wer nach einem Unfall ein Ersatzauto mietet, muss sich nach möglichst günstigen Tarifen erkundigen. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe gilt das jedenfalls dann, wenn sich wegen der Höhe eines Angebots der Verdacht aufdrängt, dass es in der Region noch billigere Mietwagenprei…

Quelle: verkehrsanwaelte.de