Was macht man, wenn man im Urlaub im Ausland in einen Unfall verwickelt wird? Lohnt es sich überhaupt Ansprüche anzumelden, wenn man vor einem ausländischen Gericht klagen muss? Hier hilft dem Geschädigten EU-Recht. Denn jede in Europa tätige Kfz-Haftpflichtversicherung muss eine deutsche Versicherung als sog. Regulierungsbeauftragte haben, der gegenüber entsprechende Schäden geltend gemacht werden können. Weiterhin geben die Regelungen dem Geschädigten auch die Möglichkeit den Unfall vor einem deutschen Gericht zu klären. www.rechtsanwalt-koblenz.de
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xDer Anscheinsbeweis beim Auffahrunfall und seine Ausnahmen – Teil 2 Der Anscheinsbeweis beim Auffahrunfall – Teil 1 Hälfte Haftungsverteilung nach Unfall zwischen Linksabbieger und Rotlichtfahrer „Berührungsloser Unfall“ – Urteil des BGH vom 21.09.2010, Az. VI ZR 263/09 Für den Geschädigten selten optimales Regulierungsverhalten von Haftpflichtversicherungen nach einem Unfall
