Unwirksamkeit AKB

Unwirksamkeit des Ausschlusses von Schäden „aufgrund eines Betriebsvorgangs“ in AKB 2008

Verfasser: am 1. August 2012

Rechtsanwalt Martin EllingerDas Landgericht Suttgart hat in einer Entscheidung vom 17.02.2012 die  in A.2.3.2 AKB 2008 enthaltene Klausel eines  "Schadens aufgrund eines Betriebsvorgangs" als unwirksam angesehen. Aus den Gründen: Der Versicherungsschutz ist nicht deshalb ausgeschlossen, weil es sich um einen "Schaden aufgrund eines Betriebsvorgangs" handelt. Da sich letztlich jeder Unfall als Folge eines "Betriebsvorgangs" bezeichnen lasse und sich aufgrund [...]weiterlesen