Unfall mit Radfahrer

OLG Schleswig-Holstein: Radfahrerin, die keinen Helm benutzt, trägt Mitverschulden an erlittenen Verletzungen

Verfasser: am 27. Juni 2013

Rechtsanwalt Martin EllingerDas OLG Schleswig- Holstein hat in einer Entscheidung vom  05. 06.2013  (Az.: 7 U 11/12) festgestellt, dass eine Radfahrerin keinen Fahrradhelm trägt, aber nicht sportlich ambitioniert unterwegs ist, ein Mitverschulden an von ihr erlittenen Kopfverletzungen trägt, die durch einen Helm verhindert oder gemindert worden wären. Der Radfahrerin wurde wegen des fehlenden Kopfschutzes eine Mithaftung in [...]weiterlesen