Trunkenheitsfahrt

Verwaltungsgericht Berlin: bei Strafurteil mit Fahrerlaubnisentziehung aufgrund Trunkenheitsfahrt mit 1,14 Promille ist die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung zulässig

Verfasser: am 2. Oktober 2014

Rechtsanwalt Martin EllingerDas  Verwaltungsgericht Berlin hat in seiner Entscheidung vom 01.07.2014 (AZ: VG 18 K 536/13) die fehlerhafte Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg übernommen, wonach ein medizinisch-psychologischen Gutachtens anzuordnen ist, wenn die Fahrerlaubnis wegen Alkoholmissbrauchs - im vorliegenden Fall Trunkenheitsfahrt mit 1,14%o - entzogen war. Aus den Gründen: ... Diese Tat belegt einen Alkoholmissbrauch hinreichend, da der Kläger erwiesenermaßen nicht [...]weiterlesen