Standkosten

Verkehrsrecht Merzig: die Kürzung von Standkosten in Höhe von 12,00 € netto/ 14,28 € brutto pro Tag ist unberechtigt; ein Restwertangebot, das nur dem – zur Entgegennahme von Restwertangeboten ausdrücklich nicht befugten – Rechtsanwalt zugeht, ist für die Abrechnung irrelevant (Urteil des Amtsgerichts Merzig vom 16.04.2019 im Volltext)

Verfasser: am 26. August 2019

Rechtsanwalt Klaus SpiegelhalterDas Urteil des Amtsgerichts Merzig vom 16.04.2019 Siehe: http://www.schadenfixblog.de/verkehrsrecht-merzig-die-kuerzung-von-standkosten-in-hoehe-von-1200-e-netto-1428-e-brutto-pro-tag-ist-unberechtigt-ein-restwertangebot-das-nur-dem-zur-entgegennahme-von-restwertangeboten-ausdr/   ist rechtskräftig. Die Urteilsgründe finden Sie unter Urteil des AG Merzig vom 16.04.2019 Über den Autor: Rechtsanwalt Klaus Spiegelhalter ist Fachanwalt für Verkehrsrecht in Saarlouis. Rechtsanwalt Spiegelhalter hilft in allen Fragen des Verkehrsrechts insbesondere bei der unbürokratischen Unfallabwicklung (auch per Web-Akte), Bußgeld, Führerscheinproblemen, Punkten in [...]weiterlesen

Verkehrsrecht Merzig: die Kürzung von Standkosten in Höhe von 12,00 € netto/ 14,28 € brutto pro Tag ist unberechtigt; ein Restwertangebot, das nur dem – zur Entgegennahme von Restwertangeboten ausdrücklich nicht befugten – Rechtsanwalt zugeht, ist für die Abrechnung irrelevant (Urteil des Amtsgerichts Merzig vom 16.04.2019)

Verfasser: am 14. Mai 2019

Rechtsanwalt Klaus SpiegelhalterHaftpflichtversicherer kürzen erfahrungsgemäß regelmäßig eine Vielzahl von Positionen. Unter anderem wird oftmals die Berechtigung der Standkosten bestritten. Jedenfalls der Betrag von 12,00 € netto/ 14,28 € brutto pro Tag ist hier vom Gericht als angemessen beurteilt worden. Des Weiteren werden seitens der Kfz-Haftpflichtversicherungen regelmäßig die Totalschadensabrechnungen auf Grund dessen gekürzt, dass ein höheres Restwertangebot abgegeben [...]weiterlesen