Sonderrechte

Haftung bei Unfällen mit Rettungsfahrzeugen

Verfasser: am 10. Oktober 2011

Rechtsanwalt Ulrich SefrinWer in einen Unfall mit einem Polizei-, Feuerwehr - oder Rettungswagen verwickelt ist, hat bei der Haftung schlechte Aussichten. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Landgerichts (LG) Saarbrücken vom 01.07.2011 (13 S 61/11). Fahrzeuge mit Blaulicht haben Sonderrechte. Die Fahrer dieser Fahrzeuge dürfen darauf vertrauen, dass die übrigen Verkehrsteilnehmer diese Sonderrechte beachten und ihnen [...]weiterlesen