Schuldunfähigkeit

Trotz Unfall bei Volltrunkenheit kein Kürzungsrecht der Kaskoversicherung ?

Verfasser: am 23. Juni 2011

Rechtsanwalt Dipl. jur. Carsten SchulzeDer BGH hatte mit Urteil vom 22. Juni 2011 darüber zu entscheiden, ob dem Kläger nach einem selbstverschuldeten Unfall ein voller Anspruch auf Schadensersatz gegen seine Kaskoversicherung zustand. Diese hatte die Leistung grds. nachvollziehbar verweigert, nachdem aufgrund der Unfallaufnahme ein BAK Wert von 2,7 Promille feststand. Der BGH hat nun entschieden, dass dieses Kürzungsrecht der [...]weiterlesen