rote Ampel

Rotlichtverstoß – Kein erhöhtes Bußgeld trotz langer Rotlichtphase

Verfasser: am 13. Dezember 2010

Bei einem Rotlichtverstoß von über 1 Sekunde spricht man von einem qualifiziertem Rotlichtverstoß. Darauf folgt ein Monat Fahrverbot, 4 Punkte im Verkehrszentralregister sowie 200,00 € Bußgeld. Im vorliegenden Fall aus dem Jahre 2009 zeigte die Ampel bereits über sieben Sekunden Rotlicht. Die Frage war, wie ist der Betroffene bei einem solchen Verstoß zu bestrafen! Dieser [...]weiterlesen

Beobachtung durch Polizeibeamte bei Überfahren einer roten Ampel

Verfasser: am 1. Oktober 2010

Wenn eine Lichtzeichenanlage schon nicht mit entsprechender Messanlage zur Verfolgung von Rotlichtsündern ausgestattet ist, dann helfen hier häufig Polizeibeamte aus, die Verstöße beobachten und sodann zur Verfolgung bringen. Bei der Feststellung des Rotlichtverstoßes durch Beobachtung sind jedoch sehr hohe Anforderungen zu stellen. In einem unserer aktuellen Fälle wurde einem Fahrlehrer ein qualifizierter Rotlichtverstoß vorgeworfen (über [...]weiterlesen