reparaturaufwand

Richter genervt vom Regulierungsverhalten der Haftpflichtversicherer

Verfasser: am 7. Mai 2012

Die fiktive Abrechnung des Kfz-Schadens hat den BGH bereits wiederholt beschäftigt. Die rechtlichen Rahmenbedingungen bezüglich der Verweisung auf "freie" Werkstätten sind geklärt. Frei nach dem "Kölner-Dom-Prinzip" wurde noch vor Abschluss dieser Baustelle gleich die nächste eröffnet: Kürzungen des Reparaturaufwandes auf Basis von Prüfberichten, die durch die KH-Versicherer bei "eigenen Sachverständigen" in Auftrag gegeben werden. Ohne das beschädigte Kfz auch nur zu [...]weiterlesen