Die Anordnung einer Blutentnahme erfordert grundsätzlich die Anordnung eines Richters. Die Ermittlungsbehörden Polizei und vorrangig die Staatsanwaltschaft dürfen von diesem …
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Bundesverfassungsgericht stärkt den Richtervorbehalt bei der Entnahme einer Blutprobe
6. Juli 2010Verfasser des Beitrages: Rechtsanwalt Florian Schmitt
gelesen: 16538 , heute: 6 , zuletzt: 4. Februar 2012
