Kappungsgrenze

Fortführung der Rechtsprechung zur Kappungsgrenze bei der Geschäftsgebühr: Eine Erhöhung der Geschäftsgebühr über die Regelgebühr von 1,3 hinaus kann nur gefordert werden, wenn die Tätigkeit des Rechtsanwalts umfangreich oder schwierig war, und ist deshalb nicht unter dem Gesichtspunkt der Toleranzrechtsprechung bis zu einer Überschreitung von 20 % der gerichtlichen Überprüfung entzogen

Verfasser: am 18. August 2012

Rechtsanwalt Ulrich SefrinIn seinem Urteil vom 13.01.2011 (BeckRS 2011, 03189) hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit der in der Anmerkung zu Nr. 2300 VV geregelten Kappungsgrenze beschäftigt und unter anderem ausgeführt: "… Die Erhöhung der 1,3-fachen Regelgebühr auf eine 1,5-fache Gebühr ist einer gerichtlichen Über-prüfung entzogen. Für Rahmengebühren entspricht es allgemeiner Meinung, dass dem Rechtsanwalt bei der [...]weiterlesen

Voraussetzung für das Überschreiten der Kappungsgrenze bei der Geschäftsgebühr

Verfasser: am 28. Januar 2012

Rechtsanwalt Ulrich SefrinIn seinem Urteil vom 28.12.2011 hat das Oberlandesgericht (OLG) Celle zu einer Fragestellung genommen, die alle auf dem Gebiet des Verkehrsrechts tätigen Rechtsanwälte interessieren dürfte. In diesem Verfahren war unter anderem die Frage zu klären, ob der beauftragte Rechtsanwalt für seine außergerichtliche Tätigkeit eine Geschäftsgebühr i.H.v. 1,5 abrechnen kann, oder ob ihm lediglich eine Gebühr [...]weiterlesen