Artikel-Schlagworte: „Hauptuntersuchung“

Darf man TÜV und AU überziehen?

3. Mai 2010

Verfasser des Beitrages: Loren Grunert
gelesen: 9347 , heute: 30 , zuletzt: 9. September 2010

Je nachdem welches Auto man fährt, kann einem ein anstehender Termin beim TÜV die Schweißperlen auf die Stirn treiben. Aus der Befürchtung, dass das geliebte Fahrzeug nur noch über den TÜV kommt, wenn man sein halbes Vermögen für Reparaturen ausgibt, wird der “Verdrängungsmechansimus” in Gang gesetzt. Unterdessen rückt der Ablauf von TÜV und AU immer näher. Was passiert aber, wenn der TÜV abgelaufen ist? Darf man TÜV und AU um zwei Monate überziehen?

Schon ein Tag Überziehung ist eine Ordnungswidrigkeit.

Nach dem Bußgeldkatalog wird aber nur eine Überziehung ab zwei Monaten geahndet. Im aktuellen Bußgeldkatalog 2010, der hier zu finden ist, kann man folgendes nachlesen:

Als Halter die Frist für die Hauptuntersuchung überschritten um
zwei bis zu vier Monaten  15,- EUR
vier bis acht Monaten  25,- EUR
mehr als acht Monaten  40,- EUR, 2 Punkte

Als Halter die Frist für die Abgasuntersuchung überschritten um
mehr als zwei bis zu acht Monate  15,- EUR
mehr als acht Monate  40,- EUR, 1 Punkt

Das bedeutet aber nicht, dass nicht auch für eine geringere Überziehung ein Verwarngeld nach Ermessen festgesetzt werden kann.

Hauptuntersuchung: Gelbe Plakette ungültig!

26. Februar 2010

Verfasser des Beitrages: schadenfixblogger
gelesen: 5009 , heute: 2 , zuletzt: 9. September 2010

Alle Autofahrer, die noch eine gelbe Prüfplakette für Haupt- und Abgasuntersuchung (HU/AU) auf ihrem Kfz-Kennzeichen kleben haben, müssen sich sputen und umgehend zu einer Prüforganisation wie der GTÜ fahren. Denn seit dem Jahreswechsel haben die gelben Plaketten mit der Zahl 09 in der Mitte für alle Kraftfahrzeuge und Anhänger ihre Gültigkeit verloren. Dies gilt sowohl für die HU als auch für die AU. Darauf macht die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung aufmerksam.

Für 2010 sind Plaketten mit der Farbe Braun, Rosa oder Grün gültig. Fahrzeuge mit braunen Plaketten müssen noch dieses Jahr zur HU angemeldet werden. Wer die Prüfstelle dann ohne AU-Plakette am vorderen Kennzeichen verlässt, muss sich nicht wundern. Die Abgasprüfung gilt laut GTÜ ab sofort als Teil der Hauptuntersuchung.

Bei einer Überschreitung des Vorführtermins der HU können Autofahrer von der Polizei zur Kasse gebeten werden. Bei mehr als zwei bis vier Monaten werden 15 Euro fällig, bei mehr als vier bis acht Monaten 25 Euro und bei mehr als acht Monaten 40 Euro sowie zwei Punkte in Flensburg. Die GTÜ rät deshalb, lieber einmal mehr einen Blick auf die Plakette zu werfen und rechtzeitig zur HU zu fahren.
Den aktuellen Bußgeldkatalog 2010 finden Sie hier
Stuttgart, den 05. Januar 2010

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Für weitere Informationen:
GTÜ Gesellschaft für
Technische Überwachung mbH
Vor dem Lauch 25
70567 Stuttgart

Ihr Ansprechpartner:
Hans-Jürgen Götz
Fon: 0711 97676-620
Fax: 0711 97676-609
E-Mail: goetz@gtue.de
Web: www.gtue.de

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