Haftpflichtregress

Trunkenheitsfahrt / Regress des Versicherers / AG Weißenburg i.Bay.

Verfasser: am 26. Februar 2012

Das AG Weißenburg i. Bay. hat entschieden, dass der (nur) wegen eines Verstoßes gegen die Trunkenheitsklausel beschränkt leistungsfreie Kraftfahrthaftpflichtversicherer nur einmal Regress bis zu maximal 5.000 Euro nehmen kann, sei es durch direkten Rückgriff auf den versicherten Unfallverursacher oder durch Verweisung des Geschädigten auf dessen Kaskoversicherung. Hat der Unfallverursacher die Regressleistung in Höhe von 5.000 Euro an [...]weiterlesen

Fahrerflucht – Teil 5: Versicherungsschutz

Verfasser: am 22. Dezember 2010

Eine Fahrerflucht kann auch versicherungsrechtliche Folgen und Kosten nach sich ziehen. Im Falle eines Unfalls hat Ihr Versicherer für eine angemessene Schadensregulierung ein legitimes Interesse daran, jenen Unfall vollständig aufzuklären. Als Versicherungsnehmer müssen Sie zur Unfallaufklärung beitragen, weshalb Ihnen eine Aufklärungspflicht obliegt. Diese Aufklärungspflicht äußert sich darin, dass der Versicherungsnehmer nach Eintritt des Unfallereignisses die [...]weiterlesen

Vorsicht bei Rückforderung der Haftpflichtversicherung!

Verfasser: am 29. November 2010

Rechtsanwalt Martin EllingerEin nicht seltenes Problem im Zusammenhang mit dem Neuabschluss einer Haftpflichtversicherung: Nach dem Neuabschluss des Versicherungsvertrages geht die Versicherungspolice zu und wird in die Ecke gelegt, wo sie vergessen wird.  Kommt es vor der Bezahlung der Erstprämie zu einem Unfall, versucht die eine oder andere Versicherung den Schaden beim eigenen Versicherungsnehmer zu regressieren, indem sie sich [...]weiterlesen