Gutachterliche Stellungnahme

Verkehrsrecht Saarland: Das Landgericht Saarbrücken zur Erstattungsfähigkeit von Kosten einer gutachterlichen Stellungnahme – Urteil vom 20.02.2015 – AZ: 13 S 197/14

Verfasser: am 16. April 2015

Rechtsanwalt Klaus SpiegelhalterRegelmäßig reagieren Haftpflichtversicherer nach Verkehrsunfällen auf die zur Schadensbezifferung erfolgte Vorlage von Gutachten oder Kostenvoranschlägen mit sog. Prüfberichten - siehe hierzu unter http://www.schadenfixblog.de/prufbericht-prufung-gutachten-kurzungsschreiben-und-kein-ende-2/ Der Geschädigte hat – auch nach diesem von uns erstrittenen Urteil des Landgerichts Saarbrücken – aber das Recht, einen solchen Prüfbericht wiederum dem von ihm eingeschalteten Gutachter zur (technischen) Stellungnahme vorzulegen und [...]weiterlesen