Blitzen

„Blitzen“ nicht verfassungswidrig

Verfasser: am 21. Juli 2010

Ein Beschwerdeführer machte vor dem Bundesverfassungsgericht geltend, dass die im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung von ihm gefertigten Lichtbilder sein Persönlichkeitsrecht verletzen würden. Das Bundesverfassungsgerichts hat seine Verfassungsbeschwerde aber nicht zur Entscheidung angenommen. § 100h Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StPO erlaube die Anfertigung von Bildaufnahmen ohne Wissen des Betroffenen, wenn die Erforschung des Sachverhalts auf [...]weiterlesen