130 % Grenze

Bundesgerichtshof präzisiert seine „130 % Rechtsprechung“

Verfasser: am 22. November 2022

Der sogenannte Integritätszuschlag von 30 % auf dem Wiederbeschaffungswert wird seitens der Versicherungswirtschaft immer wieder angegriffen und für dogmatisch verfehlt und/oder nicht mehr zeitgemäß erachtet. Der Bundesgerichtshof hatte Ende 2021 wieder Gelegenheit hierzu Stellung zu nehmen und er hat diese Kritik an seiner Rechtsprechung nicht aufgenommen, sodass in absehbarer Zeit mit einer grundsätzlichen Änderung dieser [...]weiterlesen

LG Stuttgart entscheidet: 130%-Grenze gilt bei auch bei tatsächlicher Durchführung einer Fahrzeugreparatur auch bei Verwendung von gebrauchten Ersatzteilen

Verfasser: am 16. Oktober 2012

Rechtsanwalt Martin EllingerNach der Entscheidung des Landgerichts Stuttgart in einem Berufungsverfahren kommt nicht darauf an, ob ein von dem Geschädigten eines Unfalls privat veranlasstes Sachverständigengutachten, das von dem Einbau teilweise gebrauchter Fahrzeugteile ausgeht, für die Bemessung der Reparaturkosten herangezogen werden kann, da die Kosten jedenfalls dann zu erstatten sind, wenn die Reparatur tatsächlich durchgeführt wurde, sich die [...]weiterlesen

Trotz wirtschaftlichen Totalschadens volle Erstattung der Reparaturkosten

Verfasser: am 17. Februar 2011

Rechtsanwalt Peter RindsfusLiegen die Raparturkosten nach einem Unfall über 130 % des Wiederbeschaffungswertes des Fahrzeugs, so kommt eigentlich nur eine Abrechung auf Totalschadenbasis in Betracht ( Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert = Auszahlungsbetrag). Gelingt es jedoch dem Gschädigten/Werkstatt die Reparatur sach- und fachgerecht und vollständig aber mit gebrauchten Ersatzteilen durchzuführen und wird so der Wiederbeschaffungswert nicht überschritten, können die vollen, [...]weiterlesen

BGH: Erstattung konkreter Reparaturkosten bei Reparatur mit Gebrauchtteilen im Falle vom Sachverständigen geschätzter Reparaturkosten über der 130%-Grenze

Verfasser: am 13. Januar 2011

Rechtsanwalt Romanus SchlemmDer BGH hatte am 14. Dezember 2010 (veröffentlicht am 13. Januar 2011)  über einen Fall entschieden, bei welchem nach einem Verkehrsunfall vom Sachverständigen ein Totalschaden ermittelt wurde. Die vom Sachverständigen bezifferten Reparaturkosten in Höhe von 3746,73 € brutto lagen bei einem Wiederbeschaffungswert von 2200 € und einem Restwert von 800 € über der 130 % Grenze. Die Geschädigte hat das Fahrzeug zwar nach Vorgaben des Sachverständigengutachtens, jedoch unter Verwendung von Gebrauchtteilen für konkret angefallene 2139,70 € brutto reparieren lassen. Der BGH vertrat die Auffassung, dass [...]weiterlesen