127 VVG

Abkommen mit der Rechtsschutz: Ein Angebot, das der Anwalt nicht ablehnen kann?

Verfasser: am 14. August 2011

Sie heißen "Rationalisierungsvereinbarung", "Abrechnungsempfehlung" oder ähnlich. Sie sind - mehr oder weniger verbindliche - Vereinbarungen zwischen Rechtschutzversicherern und Rechtsanwälten. Sie werben mit Adjektiven wie "schlank", "effektiv", "schnell" etc. und versprechen Vorteile für alle Beteiligten (win-win). So führen die Rechtsschutzversicherer an, ein Hilfebedürfnis ihrer Versicherten bei der Suche nach einem geeigneten Rechtsanwalt für ihren Fall zu befriedigen. Sie empfehlen [...]weiterlesen