§ 10 StVO

Verkehrsrecht Saarlouis: überwiegende Haftung des von einem Grundstück in den fließenden Verkehr Einfahrenden gegenüber einem von einer untergeordneten Straße in die Vorfahrtstraße einfahrenden Verkehrsteilnehmer (Urteil des Amtsgerichts Saarlouisvom 31.10.2018)

Verfasser: am 23. November 2018

Rechtsanwalt Klaus SpiegelhalterDer Fall: Unsere Mandantschaft bog von einer untergeordneten Straße in eine Hauptstraße ein und stieß dort mit einem Kfz zusammen, das von einem Grundstück aus ebenfalls in diese Hauptstraße eingefahren war und sich angeblich bereits dort befunden hatte. Das Problem: Die Versicherung war offensichtlich der Auffassung, dass unsere Mandantin für den Schaden allein zu haften [...]weiterlesen