Störende Fahrgeräusche rechtfertigen Rückgabe eines Luxusautos

LG Coburg, Aktenzeichen: 22 O 513/07 – Urteil vom 18.11.2008: Nervt bei einem Cabrio auch bei geschlossenem Verdeck ein störender Pfeifton, kann das bei einem Luxusauto zur Rückgabe des Fahrzeuges berechtigen, wenn der Verkäufer das Geräusch nicht beseitigen kann. Auf diese Entscheidung des Landgerichts (LG) Coburg, mit der die Verkäuferin einer Nobelkarosse z…
Quelle: verkehrsanwaelte.de