Schmerzensgeldtabellen: Wie viel erhalte ich für Verletzungen?

Wenn Mandanten bei Unfällen Verletzungen erlitten haben, stellt sich immer die Frage: „Wie viel Schmerzensgeld erhalte ich für meine Verletzungen? Wo steht, wie viel ich erhalte?“.

Die Antwort:

Es gibt kein Gesetz, aus welchem die Höhe einfach zu entnehmen ist! Es gibt sog. Schmerzensgeldtabellen (z.B. Hacks vom ADAC und Slizyk vom Beck-Verlag), in denen tausende Gerichtsentscheidungen zusammen getragen sind. Diese Schmerzensgeldtabellen geben, indem Gerichtsurteile mit vergleichbaren Entscheidungen gesucht werden, eine Orientierung, wie viel Geld dem Verletzten zusteht.

Bei der Heranziehung von Vergleichsfällen ist allerdings Vorsicht geboten, denn zahlreiche Faktoren müssen berücksichtigt werden:

-Vergleichbarkeit der Sachverhalte
-Zeitablauf (bei älteren Entscheidungen)
-Geldentwertung
– heutige Tendenz, Schmerzensgeld großzügiger zu bemessen

Zunächst sind die richtigen „Typen“ der Gerichtsentscheidungen zu finden und auf den gegenwärtigen Fall zu übertragen. Soweit mehrere Verletzungen vorliegen, ist auf den Schwerpunkt abzustellen.

Entscheidungen, die älter als 10 Jahre sind, sind schon aufgrund der Geldentwertung nicht mehr aussagekräftig (KG OLGR 2006, 749); zumindest ist ein Inflationsausgleich erforderlich.

Teilweise liegen Berufungsurteile vor, die nach Einlegung der Berufung des Geschädigten oder dessen Haftpflichtversicherung ergingen und die Berufung zurückwiesen. D.h. die Höhe des Schmerzensgeldes wurde vom Berufungsgericht überhaupt nicht mehr überprüft.

OLG Frankfurt vom 8. April 2009; 21 U 50/08: „Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes ist auch der in der Rechtsprechung zu beobachtenden Tendenz Rechnung zu tragen, bei der Bemessung nach schweren Dauerschäden großzügiger zu verfahren als bisher.“

Gerne steht der Verfasser telefonisch für eine erste Entschätzung zur Höhe zur Verfügung: 030 – 263 955 0 (e-mail: bs@legalskills.de)

oder unter:

Schadensmeldung