Schmerzensgeld: Anspruch, Berechnung und weitere Unklarheiten

Streitigkeiten über die Höhe des Schmerzensgeldes nach Autounfällen sind vorprogrammiert. Während die Höhe von Unfallschäden am Fahrzeug (materielle Schäden) durch Sachverständige geklärt werden können, gestaltet sich die Bewertung von Personenschäden (immaterielle Schäden) zuweilen schwierig.

Woraus ergibt sich ein Schmerzensgeldanspruch?

Dies ist regelmäßig §253 Abs.2 BGB, der einen Anspruch auf Schadensersatz wegen Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung gewährt. Die Anspruchsgrundlage trägt zwei Funktionen Rechnung: der Ausgleichsfunktion (Ausgleich der erlittenen Schäden) und der Genugtuungsfunktion (Genugtuung für das Erlittene).

Auf welcher Grundlage wird die Höhe des Schadensersatzes berechnet? Welche Bemessungsgrundlage ist heranzuziehen?

Die Bemessung von Schmerzensgeldern erfolgt auf der Grundlage der genannten Funktionen (Ausgleichsfunktion und Genugtuungsfunktion). Diese sind jedoch wenig konkret. Zu den Bemessungsgrundlagen zählen u.a.

  • Dauer, Art und Schwere der Beeinträchtigung des Wohlbefindens
  • Psychische Belastungen
  • persönlichen Verhältnisse, insbesondere die Vermögenslage des Verletzten
  • der Grad des Verschuldens und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Schädigers

Gleichartige Verletzungen müssen annähernd gleiche Schmerzensgelder zur Folge haben. Dieses Kredo erfordert allerdings einen allgemeingültigen Maßstab. Die Frage mit welcher Schmerzensgeldhöhe ein Beinbruch, ein Schleudertrauma (HWS-Distorsion) oder psychische Schäden wie Angstzustände angemessen berechnet werden können, ist dadurch noch nicht beantwortet und gestaltet sich in der Praxis durchaus schwierig.

Die Lösung: Schmerzensgeldtabellen

Aufgrund der Bemessungsschwierigkeiten von Schmerzensgeldern wird in der Praxis häufig auf sogenannte Schmerzensgeldtabellen (Hacks/Ring/Böhm, ADAC-Schmerzensgeldtabelle; Slizyk, Schmerzensgeld von Kopf bis Fuß und Jaeger/Luckey, Schmerzensgeld) zurückgegriffen. Es handelt sich hierbei um Gerichtsurteile, die in Tabellen zusammengefasst werden. Mit Hilfe dieser Tabellen können vergleichbare Fälle gefunden werden.
Die Schmerzensgeldtabellen sollten nur informativen Charakter haben und erlauben es dem Richter, den aus der Tabelle ersichtlichen Rahmen bei der Bemessung des Schmerzensgeldes zu verlassen.

Aufgrund der Schwierigkeiten bei der Bemessung der Höhe eines angemessenen Schmerzensgeldes wird dringend empfohlen einen Anwalt für Verkehrsrecht zu Rate zu ziehen. Kompetente Verkehrsanwälte in Ihrer Nähe finden Sie auf schadenfix.de