Schleudertrauma nach Auffahrunfall mit geringer Geschwindigkeit

Nach einem Auffahrunfall mit geringem Tempo klagte die Beifahrerin des Pkw über Nackenschmerzen. Die gegenerische Versicherung versagte die Regulierung des Schadens, weil ein Schleudertrauma bei einer derart geringen Geschwindigkeit nicht entstehen könne. Wie ist in einem solchen Fall zu entscheiden?

Welche Verpflichtungen ein Gericht trifft, wenn es eine andere Geschwindigkeitsänderung und damit von falschen Belastungswerten auf den Körper des Klägers ausgegangen ist, können Sie in dem Artikel: Bei Zweifel an Halswirbelsäulen-Schleudertrauma Pflicht zur Einholung eines Obergutachtens nachlesen.