Schlecker Insolvenz – Kündigung und Kündigungsschutz –

Aufgrund der Insolvenz wird Schlecker wohl mehr als 11.000 Arbeitsverhältnisse kündigen. Die Überlegungen zur Gründung einer Auffanggesellschaft sind – zumindest vorerst – gescheitert.

Deshalb müssen Arbeitnehmer im Falle der Kündigung ihre gesetzlichen Rechte wahrnehmen. Hierzu zählt, dass sie den Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz nutzen, um sich gegen eine Kündigung des Insolvenzverwalters zu wehren. Wenn diese Möglichkeit nicht genutzt wird, droht der Verlust des Arbeitsplatzes und der Anspruch auf eine mögliche Abfindung erlischt. In den meisten Fällen ist es daher sinnvoll das Kündigungsschreiben und den Kündigungssachverhalt von einem Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. Dabei sollten Sie keine Zeit verlieren – Ihnen bleiben nur 3 Wochen, um gegen die Kündigung gerichtlich vorzugehen.

Die Versäumnis der 3-Wochen-Frist hat zur Konsequenz, dass die Kündigung wirksam wird – egal ob sie rechtmäßig ist oder nicht!

Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und beraten Sie in allen arbeitsrechtlichen Belangen.

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