Schadensersatz nach Sturz mit Fahrrad – Carbonrahmen

Das LG Aschaffenburg hat in einem Urteil dem Eigentümer eines Fahrrades mit Carbonrahmen Recht gegeben und kam nach Einholung eines Sachverständigengutachtens zu dem Ergebnis, dass eine Reparatur des Fahrrades nach einem Sturz nicht in Betracht kommt. Gerade bei Carbonrahmen bestehe die Gefahr nicht zu sehender Schäden am Rahmen. Dies stelle ein Sicherheitsrisiko dar, welches zu einem Austausch des Rahmens führen müsse.

Der von der Versicherung beauftragte Sachverständige kam in seinem für die Versicherung erstellten Gutachten zum Ergebnis, dass der Rahmen nicht ausgetauscht werden müsse.
Nachdem dem geschädigten Eigentümer des Fahrrades von zahlreichen Fachleuten mitgeteilt wurde, dass eine Weiternutzung des Fahrrades ein Sicherheitsrisiko darstelle und auch Probleme bei der Garantie des fast 10 000 Euro teuren Fahrrades mit sich bringen, wurde vor dem LG Aschaffenburg eine Klage auf Zahlung der Reparaturkosten inkl. des auszutauschenden Rahmens und der Felgen geführt.
Das Gericht gab dem Kläger nach Einholung eines Sachverständigengutachtens recht und verurteilte die Versicherung zum Ersatz des gesamten Fahrzeugschadens.

Dr. Frank Häcker
Rechtsanwalt

Aschaffenburg