Hier handelt es sich um einen typischen Rechtsirrtum. Richtig ist (zumindest im Straßenverkehr und in großen Teilen der Rechtsprechung): Samstag ist ein Werktag. Man unterscheidet zwischen Werktagen, Sonntagen und Feiertagen. Häufig kommt das bei Anordnungen zu Haltverboten vor.
Also in Zukunft aufgepasst.
Bei Bußgeldstreitigkeiten kann Ihnen oft nur noch ein Experte aus der Patsche helfen. Bußgeldmelder für Berlin finden Sie zum Beispiel hier: http://schadenfix.de/berlin
Schlagworte: Berlin, Verkehrsrecht
xErneut: Alkoholisierter Fahrer / Mitverschulden Beifahrer / Beweislast – Rechtsanwalt Michael Schmidl www.meyerhuber.de Mehrwertsteuer / Totalschaden / Leasing eines Ersatz-Kfz; Rechtsanwalt Michael Schmidl – www.meyerhuber.de Vergünstigungen der Rechtsschutzversicherung für die Wahl des “richtigen” Anwalts selbstverschuldeter totalschaden / nicht vollkaskoversichert / zumindest glasersatz ? Haftungsverteilung / Vorrang des fließenden Verkehrs / Verstoß gegen Rechtsfahrgebot
