Rotlichtverstoß – Bußgeld und Fahrverbot droht

 

An die Ampel herangefahren, gedacht – ich schaffs noch – und dann hat es geblitzt? Jetzt kann es teuer werden und den Führerschein kosten. Mindestens 3 Punkte in Flensburg gibt es noch dazu. Wer bei Rot über die Ampel gefahren ist, für den wird es also teuer. Doch es sind Auswege möglich. Entscheidend für den Rotlichtverstoß ist nicht, dass man den Ampelmast bei Rotlicht überfahren hat. Die Ampel muss nämlich bereits in dem Moment Rotlicht angezeigt haben, als die Haltelinie vor der Ampel überfahren wurde. Wird also z.B. durch Polizeibeamte ein angeblicher Rotlichtverstoß beobachtet, gilt es zu überprüfen, ob diese einen Blick auf die Haltelinie hatten und sich auch darauf konzentriert haben. Auch bei Rotlichtmessgeräten befindet sich die auslösende Induktionsschleife stets hinter der Haltelinie. Somit muss die Zeit abgezogen werden, die zwischen Überfahren der Haltelinie und der Induktionsschleife vergeht. Je nach Einrichtung der Messstelle und der gefahrenen Geschwindigkeit kann dies schon einmal 0,5 Sekunden dauern. Da bei einer Rotlichtzeit von über einer Sekunde ein qualifizierter Rotlichtverstoß gegeben ist, bei welchem regelmäßig ein Fahrverbot angeordnet wird, kann diese halbe Sekunde entscheidend sein, wenn die vorgeworfene Rotlichtzeit nur knapp über einer Sekunde liegt. Der spezialisierte Verkehrsanwalt kann nach Akteneinsicht erkennen, ob der Vorwurf gerechtfertigt ist oder nicht.

Über den Autor:

Bei verkehrsrechtlichen Vorfällen wie Verkehrsunfall, Bußgeld oder Fahrverbot kann Ihnen am besten ein Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht helfen. Rechtsanwalt Christian Janeczek ist Fachanwalt für Verkehrsrecht in Dresden und in der Kanzlei Roth und Partner in Dresden tätig. Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind die Rechtsgebiete Verkehrsrecht, Strafrecht und Versicherungsrecht.  Als Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Strafrecht ist er Regionalbeauftragter der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein sowie Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht.

Das Verkehrsportal von Rechtsanwalt Janeczek finden sie hier.

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