Qualifizierter Rotlichtverstoß und Fahrverbot – Urteil des AG Saarbrücken vom 23.04.2013

Der Fall:
Unser Mandant beging einen qualifizierten Rotlichtverstoß.

Das Problem:
Unser Mandant hat behauptet, dass er durch einen vor ihm fahrenden PKW – der nach Passieren der grünen Ampel auf der Kreuzung plötzlich und grundlos gebremst hatte – so sehr irritiert worden war, dass es zu dem Verstoß kam.
Aus beruflichen Gründen war er dringend auf die Fahrerlaubnis angewiesen.

Das Urteil:
Das Amtsgericht Saarbücken hat auf Grund unserer Darlegungen gegen deutliche Erhöhung der Geldbuße vom Fahrverbot Abstand genommen (Urteil vom 23.04.2013 – 22 OWI 62 Js 229/13 (143/13)).

Dieses Verfahren zeigt, dass bisweilen Tatumstände vorliegen, die die Ordnungswidrigkeit in einem milderen Licht erscheinen lassen und dazu führen können, dass die Ahndung weniger schmerzhaft ausfällt als ursprünglich festgesetzt.

Das Urteil ist rechtskräftig.

Über den Autor:
Rechtsanwalt Klaus Spiegelhalter ist Fachanwalt für Verkehrsrecht in Saarlouis. Rechtsanwalt Spiegelhalter hilft in allen Fragen des Verkehrsrechts insbesondere bei der unbürokratischen Unfallabwicklung (auch per Web-Akte), Bußgeld, Führerscheinproblemen, Punkten in Flensburg usw.

Das Verkehrsrechtsportal von Klaus Spiegelhalter finden Sie hier:

http://www.schadenfix.de/saarlouis/spiegelhalter