Polizei, dein Freund und Helfer – Teil 2

Einem Mandanten wird in Berlin ein einfacher Rotlichtverstoß vorgeworfen. Er soll in eine Kreuzung eingefahren sein, obwohl die Ampel ca. eine Sekunde rot war. Mandant wurde angehalten und hatte den Vorwurf sofort bestritten.

Es kommt das Übliche: Bußgeldbescheid über 90 EUR und 3 Punkte. Ich bekomme das Mandat und erhalte Akteneinsicht. Laut Akte sind drei Polizisten Zeugen des Vorfalles. Davon hat einer die Anzeige ausgefüllt. Der Sachverhalt ist in einigen Punkten unklar und ich fordere eine Stellungnahme.

Die Stellungnahme kommt mit einem veränderten Sachverhalt. Meinem Mandanten wird nun vorgeworfen, dass die Ampel schon mehr als zwei Sekunden rot war. Das ist ein qualifizierter Rotlichtverstoß: 200 EUR, 4 Punkte und ein Monat Fahrverbot. Der Sachverhalt ist immer noch unklar und ich fordere eine neue Stellungnahme.

Man kann es fast schon ahnen. Der Sachverhalt wird erneut verändert. Meinem Mandanten wird nun vorgeworfen, dass die Ampel schon mindestens drei Sekunden rot war. Und jetzt kommt der Hammer: Man habe in der Anzeige absichtlich etwas Falsches geschrieben, weil in der Vergangenheit die Anzeigen öfters von Gerichten angezweifelt wurden.

Inzwischen gibt es eine vierte Stellungnahme der Polizisten. Jetzt offenbaren die Zeugen, dass sie sich vor dem Beginn der Überwachung nicht vom ordnungsgemäßen Zustand der Ampel überzeugt haben. Bisher haben die Zeugen angegeben, dass sie freie Sicht auf das Fahrzeug meines Mandanten hatten. Nun geben sie zu, dass sich auf den drei Spuren zwischen dem Fahrzeug meines Mandanten und dem der Zeugen haltende Autos befanden. Mein Mandant soll am Ende einer Kolonne gefahren sein. Mal sehen, was den Zeugen noch so einfällt.

Seit wann dürfen sich unsere Freunde und Helfer einen Sachverhalt ausdenken, um ihn (so die Hoffnung) gerichtsfest zu machen? Was sind solche Zeugenaussagen noch wert, wenn wesentliche Punkte verschwiegen oder verfälscht werden. Wer ähnliche Erfahrung gemacht hat, kann sich gerne bei mir melden.

Ich werde über den Ausgang des Verfahrens berichten. Ich vermute, die Sache wird still und leise verjähren.

Update: Das Verfahren wurde vom Amtsgericht am 29.09.2011 eingestellt: „Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Betroffenen fallen der Kasse des Landes Berlin zur Last.“

Da werden sich mein Mandant und seine Rechtsschutzversicherung aber freuen.

Weitere Informationen: Buch zum Thema Fahrerflucht

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