Urteile zu dem umstrittenen PoliScanSpeed-Messverfahren sind noch selten. In seinem Beschluss vom 2. Oktober 2009 – Az: 3 OWi 2 Js 54432/09 – der noch nicht rechtskräftig ist, vertritt das Amtsgericht Dillenburg die Auffassung, dass das PoliScanSpeed-Messverfahren auf den Stand der Technik nachgerüstet werden müsse, um eine nachträgliche Richtigkeitskontrolle des Sachverständigen zu ermöglichen. Es genüge momentan rechtsstaatlichen Anforderungen noch nicht. Jeder Bürger, der seit dem 01.02.2009 zum Teil drastisch erhöhte Bußgelder für Geschwindigkeitsübertretungen zahlen müsse, habe einen verfassungsrechtlich gesicherten Anspruch auf die nachträgliche Richtigkeitskontrolle der ihm zur Last gelegten Geschwindigkeitsübertretung. Das AG Dillenburg hat, da dies momentan bei Messungen des PoliScanSpeedVerfahrens nicht gegeben ist, den Betroffenen freigesprochen.
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Mehr zum Thema: Wie sieht so ein PoliScanSpeed Messgerät eigentlich aus? Hier sehen Sie ein Foto ( Schiersteiner Brücke in Wiesbaden)
Schlagworte: PoliScan-Speed

[...] – gerade auch als Verkehrsanwalt- damit zu beschäftigen. Insbesondere, weil gerade die Poliscan Messverfahren zur Zeit hoch umstritten sind. Sie auch [...]
[...] der Suche nach einem Bild bin ich in Wikipedia fündig geworden. Solch ein Poliscan Messgerät steht an der Schiersteiner Brücke in [...]