Podcast: Fahrerflucht

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Vom Unfallort entfernt bevor die Polizei eintraf – Kaskoversicherung muss nicht zahlen

Ein Autofahrer, der mit seinem Fahrzeug einen Unfall hat, muss alles tun, was der Aufklärung des Tatbestands und der Minderung des Schadens dient. Verlässt er den Unfallort, bevor die Polizei eingetroffen ist, so verletzt er seine Verpflichtung zur Aufklärung gegenüber der Kaskoversicherung und hat keinen Anspruch auf Schadensersatz – auch dann nicht, wenn er seinen Wagen und seine Papiere an der Unfallstelle zurücklässt.

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins:

Der Fahrer eines berliner PKWs war nachts in der Kurve von der Fahrbahn abgekommen und mit der Begrenzungsmauer eines naheliegenden Anwesens kollidiert.
Es entstand ein Sachschaden in Höhe von 800 Euro. Der Fahrer wartete nicht bis die Polizei eingetroffen war, sondern verließ den Unfallort. Er hinterließ aber seine Papiere, so dass ermittelbar war, wer den Schaden verursacht hatte.

Und genau das Verlassen des Unfallortes hätte er besser lassen sollen. Er sagte zwar später, dass er unter Schock gestanden habe. Außerdem wollte einem Streit mit einem der anwesenden Zeugen aus dem Weg gehen. Allerdings: Das Problem ist: Wenn Sie sich entfernen, kann nicht mehr nachgewiesen werden: Haben Sie Alkohol zu sich genommen oder nicht. Und das spielt ja gerade bei der Regulierung von Verkehrsunfällen eine ganz große Rolle für die Versicherungen. Denn: Ist Alkohol im Spiel, muss die Versicherung nicht zahlen.

Und so war es auch in diesem Fall: Zwar sagte der Unglücksfahrer, er sei nicht schuldfähig und man müsse doch Verständnis haben für diese besondere Situation. Allerdings: Die Klage wurde abgelehnt, die Versicherung musste nicht zahlen. Genauso haben das die Richter gesehen. Die haben gesagt: Deine Kasko-Versicherung muss nicht zahlen, weil Du nicht nachweisen kannst, dass Du keinen Alkohol getrunken hast, das es also nicht unter Alkoholeinfluss zu diesem Unfall gekommen ist.