Von einer Kfz-Händlerin wurde im Internet ein PKW zum Kauf angeboten mit der Angabe „Jahreswagen – 1 Vorbesitzer / 1. Hand”.
Der PKW wurde zuvor als Mietwagen von zwei Mietwagenfirmen gewerblich genutzt.
Das OLG Hamm (AZ I-4 U 101/10) vertrat in seinem am 30.August 2010 bekannt gegebenem Urteil die Auffassung, dass diese Angabe irreführend sei, wenn nicht über die Art des Vorbesitzers aufgeklärt werde.
Mehr dazu in der Pressemeldung des VdVKA (Quelle)
Schlagworte: Gebrauchtwagen, Gebrauchtwagenkauf, Jahreswagen, Mietwagen
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